Hallo ESG’ler
wie schon angekündigt hier die neuesten Infos* zur aktuellen Coronaschutzverordnung:
Lt. der neuen Coronaschutzverordnung gilt für den Amateur und Breitensport seit dem 23.11.2021 die 2 G Regel.
(2) Die folgenden Einrichtungen, Angebote und Tätigkeiten dürfen aufgrund der vorliegenden
Erkenntnisse über die in § 1 Absatz 3 genannten Faktoren vorbehaltlich der nachfolgenden
Absätze nur noch von immunisierten Personen in Anspruch genommen, besucht oder als Teil-
nehmenden ausgeübt werden:
1. Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten und sonstige Kultureinrichtungen, Konzerte, Auf-
führungen, Lesungen und sonstige Kulturveranstaltungen in Theatern, Kinos und sonstigen
Kultureinrichtungen sowie außerhalb von Kultureinrichtungen,
2. Tierparks, Zoologische Gärten, Freizeitparks, Spielhallen, Schwimmbäder, Wellnessein-
richtungen und vergleichbare Freizeiteinrichtungen,
3. die gemeinsame Sportausübung (Wettkampf und Training) auf und in Sportstätten sowie
außerhalb von Sportstätten im öffentlichen Raum sowohl im Amateursport als auch im
Profisport, wobei für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Profiligen, an Ligen und Wett
Ab dem 23.11. liegt im Laufcontainer eine Liste aus, in die Ihr Euch bitte eintragen müsst, damit der Zugang zum Lauftreff ermöglicht werden kann.
* aus Rundschreiben vom 24.11.21 FLVW an die ESG
23.11.2021 Thomas S.